Juni 2009  1

Steuervorteile einer Rürup Rente

Mittlerweise ist fast jedem Bundesbürger klar geworden, dass die Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung zukünftig nicht mehr ausreichen werden, um den gewohnten Lebensstandards zu finanzieren. Deshalb ist der Abschluss einer zusätzlichen Altersvorsorge wichtiger denn je. Dies hat auch die deutsche Politik erkannt. Um einen zusätzlichen Anreiz und auch eine Unterstützung für die eigene Altersvorsorge zu schaffen, gibt es deshalb zwei staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte. Die Riester und die Rürup Rente.

Bei der Riester Rente setzt sich die Förderung aus jährlichen Zulagezahlungen und einen Sonderausgabenabzug zusammen. Bei der Rürup Rente können die Beiträge steuerliche geltend gemacht werden.

Die Regelungen zur Rürup Rente findet man in dem 2004 beschlossenen Alterseinkünftegesetz. So wurde beschlossen, dass ab dem Jahre 2005 die Rürup Rente als zweites staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt an den Start geht. Da die Rürup Rente auch wirklich der eigenen Altersvorsorge dienen soll, wurden bei der Konzeption viele Merkmale des gesetzlichen Rentenversicherungssystems übernommen. So darf auch bei der Rürup Rente keine einmalige Kapitalauszahlung erfolgen. Die gesparten Gelder dürfen nur in Form einer lebenslangen Rentenzahlung an den Versicherungsnehmer ausbezahlt werden. Und auch der Hinterbliebenenschutz ist entsprechend der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt. So können im Todesfall auch bei einer Rüruprente nur die Ehepartner sowie die versorgungsberechtigten Kinder eine Hinterbliebenenleistung beanspruchen.

Dafür bietet die Rürup Rente in der Ansparphase attraktive Steuervorteile. So können die Beiträge die investiert werden, steuerlich abgesetzt werden. Um die Finanzierung dieser Vorteile im Bundeshaushalt zu gewährleisten, wurde eine schrittweise Steigerung vereinbart. So konnten im Jahr der Einführung 60% der Beiträge angesetzt werden. Im Jahr 2009 sind es schon 68%. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Wert jährlich im 2% an, so dass dann 100% der Beiträge berücksichtig werden können.

Wer also das Finanzamt an der Finanzierung der eigenen Altersvorsorge beteiligen will, sollte sich die Rürup Rente etwas genauer anschauen.

   Autor: BK-Infoportale
E-Mail: info[at]bk-infoportale.de
 
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