Steuervorteile einer Rürup Rente
Mittlerweise ist fast jedem Bundesbürger klar geworden, dass die Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung
zukünftig nicht mehr ausreichen werden, um den gewohnten Lebensstandards zu finanzieren. Deshalb ist der Abschluss
einer zusätzlichen Altersvorsorge wichtiger denn je. Dies hat auch die deutsche Politik erkannt. Um einen
zusätzlichen Anreiz und auch eine Unterstützung für die eigene Altersvorsorge zu schaffen, gibt es deshalb zwei
staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte. Die Riester und die
Rürup Rente.
Bei der Riester Rente setzt sich die Förderung aus jährlichen Zulagezahlungen und einen Sonderausgabenabzug zusammen.
Bei der Rürup Rente können die Beiträge steuerliche geltend gemacht werden.
Die Regelungen zur Rürup Rente findet man in dem 2004 beschlossenen Alterseinkünftegesetz. So wurde beschlossen, dass
ab dem Jahre 2005 die Rürup Rente als zweites staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt an den Start geht. Da die
Rürup Rente auch wirklich der eigenen Altersvorsorge dienen soll, wurden bei der Konzeption viele Merkmale des
gesetzlichen Rentenversicherungssystems übernommen. So darf auch bei der Rürup Rente keine einmalige
Kapitalauszahlung erfolgen. Die gesparten Gelder dürfen nur in Form einer lebenslangen Rentenzahlung an den
Versicherungsnehmer ausbezahlt werden. Und auch der Hinterbliebenenschutz ist entsprechend der gesetzlichen
Rentenversicherung geregelt. So können im Todesfall auch bei einer Rüruprente nur die Ehepartner sowie die
versorgungsberechtigten Kinder eine Hinterbliebenenleistung beanspruchen.
Dafür bietet die Rürup Rente in der Ansparphase attraktive Steuervorteile. So können die Beiträge die investiert werden,
steuerlich abgesetzt werden. Um die Finanzierung dieser Vorteile im Bundeshaushalt zu gewährleisten, wurde eine
schrittweise Steigerung vereinbart. So konnten im Jahr der Einführung 60% der Beiträge angesetzt werden. Im Jahr
2009 sind es schon 68%. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Wert jährlich im 2% an, so dass dann 100% der Beiträge
berücksichtig werden können.
Wer also das Finanzamt an der Finanzierung der eigenen Altersvorsorge beteiligen will, sollte sich die Rürup Rente
etwas genauer anschauen.
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