Der Genuss von Absinth
Deutschland war eines der Länder, in denen der Genuss von Absinthe relativ lange erlaubt war:
Während in einigen Ländern bereits Ende des 19. Jahrhunderts ein solches Verbot ausgesprochen wurde, dauerte es hier bei uns bis zum
Jahr 1923 – doch waren die Gründe, die zu diesem Verbot führten, in fast allen Ländern derart zwingend, dass oftmals schlicht keine Wahl
mehr blieb, ob sich häufender Todesfälle und der viel häufigeren Absinthblindheit.
Erst in den späten 80er Jahren wurde der Absinth wieder legal, und dann in den 90ern wurde auch die Verwendung von Thujon, einem
Nervengift, welches Bestandteil des Wermuts ist, wieder legalisiert – allerdings unter strengen gesetzlichen Auflagen, was die zulässige
Konzentration dieses geheimnisvollen Stoffes angeht.
Ob dieses Nervengift sich tatsächlich für die einzigartige Rauschwirkung des Absinthe verantwortlich zeigt, darüber streiten sich die
Geister. Zum einen ist ein Großteil der Rauschwirkung zweifelsfrei auf den hohen Alkoholgehalt zurückzuführen, auf der anderen Seite
wirkt sich Absinthe in einigen Aspekten nicht so auf den Menschen aus, wie dies "typische" Alkoholika dieser "Gewichtsklasse" gewöhnlich
tun.
Laborversuche mit reinem Thujon haben jedoch gezeigt, dass Thujon seine Wirkung erst in ungewöhnlich hohen Dosierungen entfaltet, wobei
sich die gesetzlichen Bestimmungen genau an diesen Werten orientiert haben – um sicherzustellen, dass eine derartige Konzentration
selbst bei massivem Absinthkonsum nicht erreicht werden kann, um eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen.
Diese Bestimmungen funktionieren auch zuverlässig, auch wenn die Werbung in dem ein oder anderen Absinth Onlineshop bezüglich des hohen
Thujongehaltes dementsprechend keine allzu große Bedeutung zugemessen werden sollte, haben doch hochwertige Absinthe seit jeher einen
sehr niedrigen Thujongehalt.
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